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Die wichtigsten Fragen zur Prüfung Kategorie A & A1
Kategorie A:
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Weitere Voraussetzung sind: Für Bewerber, welche die Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.
*sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.
Für Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden. Die praktische Prüfung ist erforderlich.
Ja, A35kW mit zweijähriger, beanstandsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis. Direkteinstieg nur möglich für Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten.
Nein, der Nothelferkurs ist nicht erforderlich, Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie B, B1, A35kW oder A1.
Ja, dieser darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt werden.
Nein, Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie B, B1, A35kW oder A1.
Nein, Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie B, B1, A35kW oder A1.
Nein, Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie B, B1, A35kW oder A1.
Für Bewerber, welche die Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*, erfolgt der Eintrag nach 2-jähriger klagloser Fahrt prüfungsfrei. *sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden. Für Bewerber, welche die Kategorie A35kW nach dem 01.01.2021 erworben haben, ist eine Manöver- sowie eine praktische Prüfung erforderlich.
Der Lernfahrausweis ist 12 Monate ab Ausstellung gültig. Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kategorie A35kW oder A1.
Falls die Kategorie A 35kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 prüfungsfrei erworben wurde, muss eine praktische Führerprüfung (Manöver- und praktische Prüfung) mit einem Fahrzeug der Kategorie A absolviert werden.
Ein Lernfahrausweis ist notwendig, jedoch ist keine Begleitperson erforderlich. Begleitperson sind nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt.
A (beschränkt), A1, B1, F, G, M.
Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterausbildungskurs besucht werden. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.
Kategorie A1:
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre für Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h. 16 Jahre beträgt das Mindestalter für die übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW).
Ja, ausgenommen Inhaber der Kategorie B oder B1. Darf Ausweis darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Ja, dieser darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt werden.
Ja, ausgenommen Inhaber der Kategorie B oder B1
Ja, ausgenommen Inhaber der Kategorie B oder Unterkategorie B1.
Ja, 12 Stunden, welche nach Absolvierung unbefristet gültig ist.
Ja, es sind folgende praktische Prüfungen notwendig: Manöverprüfung und Praktische Prüfung. Ausgenommen sind Inhaber/Inhaberinnen der Kategorie B, B1, hier erfolgt der Eintrag der Kategorie A1 nach absolvierter PGS prüfungsfrei.
4 Monate und wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert. Ausnahme: Inhaber/Inhaberinnen der Führerausweiskategorie B, B1. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten.
Ein Lernfahrausweis ist notwendig, jedoch ist keine Begleitperson erforderlich. Begleitperson sind nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt.
Bei bestandener Prüfung erhält man automatisch die Kategorien F, G, M.
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